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Lovis Kauertz

Auch für Waschbären kein Tierschutz in Bayern

Hören - Heute stellen wir Ihnen mit den Waschbären das dritte Motiv unserer Anzeigenkampagne zu tierschutzwidrigen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung vor. Während es bei dem ersten Motiv um den ausschließlich in Bayern bejagten Eichelhäher geht, greift das Wald-vor-Wild-Thema den Krieg gegen Wildtiere auf. Alle drei Motive erscheinen bis zum 7. Oktober jeweils im Wechsel samstags und mittwochs im Münchener Merkur und in der TZ.


Im Tierschutzgesetz heißt es: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“[1] Das Bundesjagdgesetz schreibt vor, dass die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen.[2] Ein Verstoß gegen diese Regeln wird auch gemäß der Waidgerechtigkeit aus jagdethischen Gründen grundsätzlich abgelehnt.[3]


In Bayern: Fehlanzeige. Dort wird der Tierschutz geteilt – gute Tiere, schlechte Tiere. Zu den schlechten Tieren gehören in Bayern – auf Fischotter, Wölfe und Bären wollen wir hier nicht eingehen – Wildkaninchen, Marderhunde und Waschbären. Für die letztgenannten gilt in Bayern weder das Tierschutzgesetz noch das Jagdgesetz. Denn für die diese Tierarten muss der Elterntierschutz gemäß des bayerischen Jagdrechts[4] nicht berücksichtigt werden. Ob Waschbärenkinder deshalb verhungern, weil Jagdausübungsberechtigte deren Mütter erschießen, ist Michaela Kaniber (CSU), Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, wahrscheinlich ziemlich wurscht. Auch schert sich ein großer Teil der Jägerschaft nur dort um Waidgerechtigkeit, wo es ihr nutzt.


Möglich ist diese Ausnahme vom strengen Muttertierschutz, weil das Bundesjagdgesetz eine Ermächtigung der Bundesländer[5] zum Beispiel im Fall schwerer Schädigung der Landeskultur vorsieht und … nicht eine Fraktion, nicht einmal ein einziger Politiker sich ernsthaft dagegen erhebt. Dabei ist allerdings anzuzweifeln, dass durch Waschbären eine schwere Schädigung der Landeskultur überhaupt gegeben ist; denn darunter sind insbesondere Wildschäden, also Schäden vornehmlich in der Landwirtschaft zu verstehen.[6]


Das Staatsministerium beruft sich im Fall der Waschbären alleine darauf, dass sie als invasive Art auf der Unionsliste stehen.[7] Dass Waschbären, die bis vor gar nicht langer Zeit vom Bundesnaturschutzgesetz noch als heimische Tierart geführt wurden, grundsätzlich das biologische Gleichgewicht stören oder zu einer schweren Störung der Landeskultur in Bayern führen – dazu gibt es nicht eine einzige wissenschaftlich belastbare Studie.


Ja, in Einzelfällen können Waschbären – wie auch freilaufende Hauskatzen und andere Prädatoren – lokal bereits durch menschliches Zutun gefährdete Arten auslöschen. Es gibt aber keinerlei Studien, die belegen, dass durch Waschbären grundsätzlich da, wo sie leben, das biologische Gleichgewicht gestört wird – was immer sich der Gesetzgeber darunter vorgestellt hat, denn ein biologisches Gleichgewicht ist dynamisch und entwickelt sich weiter. Die renommierten deutschen Waschbärenforscher Drs. Berit und Frank Michler konnten für den Müritz-Nationalpark, wo Waschbären die höchsten Populationsdichten für naturnahe Habitate in Europa erreichen, keine negativen ökologischen Auswirkungen auf andere heimische Tierarten bestätigen.[8]


Man muss auch wissen, dass die Jagd auf Waschbären völlig sinnentleert ist. Wie bei vielen anderen Tierarten, so werden Bestandsverluste durch die Jagd von den Waschbären durch Reproduktion und Zuwanderung schnell wieder kompensiert und überkompensiert. Das zeigen die jährlichen Abschusszahlen („Strecke“) sowohl auf Bundesebene als auch in Bayern, aber auch entsprechende Studien.[8]


Trotz des rigorosen, nicht tierschutzkonformen Vorgehens gegen Waschbären hat sich deren Zahl in Bayern in den letzten zehn Jahren etwa verzehnfacht und dürfte inzwischen bei ungefähr 40.000 Tieren liegen. Der Anteil der getöteten Waschbären am Bestand liegt bei gerade mal 15 Prozent (im Jagdjahr 2021/22 wurden in Bayern 5.304 Waschbären getötet). Bundesweit gibt es etwa 1,6 Million Waschbären. Die Jagd ist also nicht einmal im Anfangsstadium der Besiedlung eines Lebensraumes durch Waschbären in der Lage, dem Einhalt zu gewähren.


Aus den einst heimischen Waschbären ist im Zuge der Aufnahme in die EU-Liste der invasiven Arten eine „etablierte“ Tierart geworden, die in Deutschland längst nicht mehr wegzudenken ist. Die flächendeckende und dazu vergnügungsorientierte Jagd ist – wie wir seit Jahrzehnten sehen – auch keine Lösung für durch Waschbären bedrängte Arten. Sollten wir nicht deshalb – auch und gerade in Bayern – lernen, uns mit den Waschbären zu arrangieren? Das schließt ja nicht aus, dass wir für durch den Waschbären lokal gefährdete Tierarten auch Lösungen finden, die zu aller erst non-letal, also nicht tödlich, sein sollten – ganz so wie es die EU-Verordnung vorschreibt.

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Informationsquellen: [1] § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz [2] § 22 Absatz 4 Satz 1 Bundesjagdgesetz [3] DJV-Position zur Waidgerechtigkeit (2000) [4] Artikel 33, Abs. 1 Nr. 4 Bayerisches Jagdgesetz in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Nr. 3 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz [5] § 22 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Bundesjagdgesetz

[6] Schuck, Bundesjagdgesetz unter Einbeziehung des Landesrechts, 3. Auflage: § 22 Rn 11

[8] MICHLER, B.A. (2020): Koproskopische Untersuchungen zum Nahrungsspektrum des Waschbären Procyon lotor (Linné, 1758) im Müritz-Nationalpark (Mecklenburg-Vorpommern) unter spezieller Berücksichtigung des Artenschutzes und des Endoparasitenbefalls. - Wildtierforschung in Mecklenburg-Vorpommern, Band 5, 168 S.)

[9] ROBEL, R.J. et al.: Racoon Populations: Does Human Disturbance Increase Mortality? In Transactions of the Kansas Academy of Science 93 (1-2), 1990, S. 22-27

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