mit Update vom 30.03.2024
Hören | Am vergangenen Wochenende wurde ein Heckrind aus einer Herde von 30 Tieren auf einer nicht annähernd wolfssicheren Weide in Niedersachsen gerissen. Wahrscheinlich von einem Wolf. Am Dienstag, den 26. März, hat Landesumweltminister Meyer nun erstmals eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nach dem im Herbst von der Umweltministerkonferenz beschlossenen Schnellabschussverfahren erteilt.
Das Verfahren ermöglicht es von den Behörden ermächtigten Jagdausübungsberechtigten innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1000 Metern um den Ort des Risses jeden Wolf zu töten. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) hat bereits am Dienstag einen Eilantrag zur Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Dem Eilantrag wurde nicht stattgegeben. Nun hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg über die Beschwerde zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu entscheiden.
Nicole Kronauer, Vorsitzende der GzSdW, bemängelt, dass zum einen zumutbare Alternativen beim Herdenschutz ungenutzt bleiben – das, obwohl es einerseits bereits Risse an Rindern in dem betreffenden Gebiet gab und andererseits ein Gutachten deutlich macht, dass Pferde und Rinder nicht zwingend automatisch „wehrhaft“ sind. Wolfsabweisende Stromlitzen hätten den Riss des Heckrindes möglicherweise verhindern können.
Die Abschussgenehmigung fällt in einen Zeitraum, in dem auch der sogenannte „Elternschutz“ greifen müsste. Der schützt gemäß Bundesjagdgesetz die für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntiere. Fehlt zum Beispiel nur der Rüde eines Rudels, so hat das tierschutzrelevante Auswirkungen auf die Überlebenschancen und Entwicklung der Wolfswelpen.
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