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Lovis Kauertz

Oberbayern: Wolf GW2425m soll sterben

Update: Inzwischen hat das Verwaltungsgericht München in einer Eilentscheidung vom 21. Januar 22 die Allgemeinverfügung zur Tötung des Wolfes vorläufig wieder aufgehoben.


Hören - Bayern hat einen „Problemwolf“: Den wohl aus Italien stammenden Wolf GW2425m. Der streift seit etwa fünf Wochen durch die oberbayerischen Landkreise Rosenheim, Traunstein und das Berchtesgadener Land. Dort schreibt man ihm „die Mehrzahl“ der Risse von insgesamt drei Hirschen, zwei Ziegen und zwei Schafen zu, zuletzt habe er am 19. Dezember Beute gemacht. Ziegen und Schafe hatten sich nachts auf ungesicherten Grundstücken in der Nähe von Höfen oder Ortschaften befunden. Am 15. Dezember wurde zudem ein Wolf im Ortszentrum der Gemeinde Bergen gesichtet.


Wolf im Oberbayern zum Abschuss freigegeben
Wölfe gehen Menschen aus dem Weg und scheuen den Konflikt. Bild: M. Hamann

Die Regierung von Oberbayern hat nun – wohl auch auf Druck des von Michaela Kaniber (CSU) geführten Landwirtschaftsministeriums – verfügt, den Wolf unverzüglich zu „entnehmen“ – also durch Jagdausübungsberechtigte töten zu lassen. Regierungspräsidentin Maria Els begründet den Ausnahmezustand damit, dass von diesem Wolf in Zukunft eine Gefährdung von Menschen ausgehen kann. Zeitungsberichten zufolge befinden sich in den genannten Gebieten wohl weitere Wölfe. Wie eine Identifizierung von GW2425m vorgenommen werden kann, bleibt offen. Dazu der oberbayerische Regierungssprecher Wolfgang Rupp: "Für den Fall, dass ein anderer Wolf erlegt werden sollte, hätte das keine juristischen Konsequenzen."


Die regionalen Naturschutzverbände LBV und Bund Naturschutz lehnen die Entscheidung ebenso ab wie die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe. „Wenn ungeschützte Nutztiere in relativer Nähe zur Bebauung gehalten würden, werde ein Wolf diese Gelegenheit nicht verstreichen lassen. Von einer Habituierung („Gewohnheit“) und einer daraus resultierenden Gefährdung von Menschen könne mit einer solchen Begründung nicht ausgegangen werden.“


Die Erteilung der artenschutzrechtlichen Ausnahme zur Tötung des Wolfes stützt ausschließlich auf § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG (Gesundheit des Menschen und öffentliche Sicherheit), nicht auf mögliche „ernste wirtschaftliche Schäden“. Eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen und die öffentliche Sicherheit ist aufgrund der Einzelereignisse u.E. allerdings nicht ersichtlich. Der LBV berichtet, dass der Wolf bei einer einzigen Begegnung mit Menschen unverzüglich geflüchtet sei. Das ist das normale Verhalten von Wölfen. Wildtierschutz Deutschland hält die Ausnahme für nicht nachvollziehbar begründet und für unverhältnismäßig.


Hier nun ein bayerisches Exempel zu statuieren, ist Ausfluss des durch Weidetierhalter aufgebauten Drucks auf die Kommunal- und die Landespolitik. Die CSU will ein Zeichen setzen und die Gemüter beruhigen. Dabei geht weniger um die irrationale Gefahr eines Übergriffs auf Menschen, als vielmehr um die Bedenken hinsichtlich möglicher wirtschaftlicher Schäden von Weidetierhaltern. Zwischen 2002 und 2020 gab es einer aktuellen Studie zufolge (NINA Report No. 1944, John D. C. Linnell et. al) in Europa und Nordamerika insgesamt lediglich zwei Todesfälle durch Wölfe und 11 Vorfälle mit Verletzungen. Verständlich ist vielleicht die Angst um die Almwirtschaft. Aber auch hier sollte es Lösungen für ein Miteinander mit dem Wolf geben. Italien, Slowenien, Rumänien machen es uns vor.


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Weitere Infos: Wölfe in Deutschland


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