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Lovis Kauertz

Wenige positive Akzente in Sachen Tierschutz – das neue Jagdgesetz für Rheinland-Pfalz

Hören - Der Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz setzt durchaus auch Forderungen der Tierschutzseite um. Gleichwohl wird die Jagd hierzulande auch in Zukunft weniger gemeinwohlorientiert als vielmehr vergnügungsorientiert sein und damit den Kernanliegen von Wildtierschutz Deutschland und großen Teilen der Gesellschaft nicht gerecht werden.


Achtung: Dieses Video ist nicht für empfindsame Menschen geeignet.

Die Baujagd am Naturbau von Fuchs und Dachs soll verboten werden:


Künftig soll es demnach – wie schon in Hessen und anderen Bundesländern – ein Verbot u.a. von Totschlagfallen geben. Von Tierschutzseite wurde immer wieder kritisiert, dass z.B. Füchse oder Marder in diesen Fallentypen qualvoll zu Tode kommen und auch Tierarten in die Fallen gehen, deren Bejagung untersagt ist. Eine weitere unserer Forderungen war das Verbot des Nachstellens von Füchsen und Dachsen mit Hunden, die in die Baue gehen, um den Jägern die Tiere vor die Flinten zu jagen. Hier kommt es zumindest zu der Einschränkung, dass Naturbaue nicht mehr bejagt werden dürfen. Dort, wo Jäger künstliche Baue angelegt haben, wird die Baujagd leider nach wie vor möglich sein. Insofern folgt Rheinland-Pfalz dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg. Auch werden Jagdhunde keine flugunfähig gemachten lebenden Enten mehr apportieren dürfen.


„Wir kritisieren vor allen Dingen, dass in der Novelle nach wie vor ein tierschutzkonformer vernünftiger Grund für die Bejagung einzelner Tierarten nicht ausreichend konkretisiert wird. Hierzu listet das zuständige Ministerium lediglich Allgemeinplätze auf, die nicht geeignet sind, den vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes für das Töten eines Wirbeltieres zu bestimmen,“ erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Selbst Rote-Liste-Tierarten wie Feldhase, Rebhuhn oder die Waldschnepfe verbleiben auf der Liste der jagdbaren Tierarten und haben – zumindest heute noch – Jagdzeiten.“


Die Vereinfachung der „Entnahme“, also des Tötens von Waschbären, Nutria und weiteren als invasiv bezeichneten Tierarten, ist – wie die Erfahrung des letzten Jahrzehnts zeigt – trotz der hohen Zahl getöteter Tiere nicht zielführend. Vielmehr sollten diese Tierarten der Hobbyjagd entzogen werden und ausschließlich in konkreten Gefährdungssituationen unter naturschutzfachlicher Aufsicht, bei klaren Zielvorgaben und Zielüberprüfungen bejagt werden dürfen.


Hunde und Katzen sollen weiterhin durch Jäger getötet werden können, allerdings mit Einschränkungen. Deren Einhaltung ist in der Praxis allerdings kaum überprüfbar. Die Möglichkeit selbst mit Nachtzieltechnik Wildschweine zu bejagen, eröffnet der Jägerschaft Freiheiten, die einerseits erhebliche Störungen sämtlicher Tierarten, auch von streng geschützten Arten, nach sich ziehen, andererseits aber hinsichtlich ihrer Effektivität im Hinblick auf die Reduzierung von Wildschweinbeständen nicht belegt sind.


Das Jagdgesetz wird nach der Anhörung und einer möglichen Überarbeitung voraussichtlich 2025 in Kraft treten.



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