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Marie Müller

Nicht tierschutzkonforme Wildschweinfallen im Vogtland in Sachsen

Hören | Auch außerhalb von Restriktionsgebieten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) geht man in Sachsen weiter radikal und rücksichtslos gegen Wildschweine vor. 

 

War es bereits zuvor möglich Wildschweinen mittels einer „Rund-um-die-Uhr-Bejagung“ mit Hilfe von Scheinwerfern und von Nachtzieltechnik und ohne jegliche Schonzeiten nachzustellen, sind inzwischen auch Fangmethoden im Einsatz, die weder als weidgerecht noch als tierschutzkonform bezeichnet werden können. Selbst der präventive Totalabschuss von Wildschweinen wurde in Sachsen schon gefordert und scheint nach wie vor das Ziel zum Beispiel in Forstbetrieben des Staatlichen Betriebs Sachsenforst (SBS) zu sein.


Dort werden mit großen Kastenfallen und mit Netzfallen (Saufänge, die unter dem Namen „Pig Brig“ vertrieben werden) im Vogtland zum Beispiel im Bereich des Forstamts Adorf ganze Wildschweinrotten gefangen und unter unsäglichen Umständen getötet. Pig Brigs, das sind in Amerika entwickelte Netzfallen, die so konstruiert sind, dass die Wildschweine in eine Reuse gelockt werden. So gelangen sie in eine von Netzen abgezäunte, relativ kleine Fläche, aus der sie nicht entkommen können. 

 

Pig Brig ein Saufang Falle für Wildschweine aus Amerika
Im Pig Brig werden ganze Wildschweinrotten gefangen und getötet

Es stellt sich die Frage, warum und mit welcher Begründung eine zuständige Jagdbehörde diese Maßnahme in einem nicht von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Areal genehmigt. Schließlich muss der Antragsteller gem. § 4a der Sächsischen Jagdverordnung nachweisen, dass ein tierschutzgerechter Fang und die weidgerechte Erlegung gefangenen Schwarzwildes gewährleistet sind. Vielleicht liegt es daran, dass sowohl der Antragsteller als auch die genehmigende Behörde der SBS sind. Wir würden uns dazu gerne die aufgezeichneten Videos von Fang und Tötung der Wildschweinrotten anschauen. Die werden aber aus gutem Grund wohl nicht an die Öffentlichkeit gelangen.

 

Durch Ausbruch- und Fluchtversuche können sich Extremitäten der gefangenen Wildschweine in den Netzmaschen verfangen, Knochen brechen, Gelenke oder Sehnen verletzt werden. Zu Ausbruchversuchen kann es kommen, sobald die Tiere bemerken, dass sie gefangen sind. Zudem erhöht der fehlende Sichtschutz der Fallen beim Annähern der Jäger den Stress für die Tiere, die bei jeglicher Annäherung von Menschen versuchen werden, zu entkommen. Dabei springen sie gegen die Netzwand oder rennen im Kreis, verfangen sich in den Netzen und verletzen sich dabei selbst oder andere Tiere.

 

Eine schnelle und sichere Schussabgabe erscheint unter diesen Bedingungen ausgeschlossen und es muss bewusst in Kauf genommen werden, dass man die Tiere mehrmals nicht tödlich trifft. Spätestens nach Eröffnung des Feuers auf die Tiere bricht Panik aus.

 

Wir fordern das grundsätzliche Verbot des Einsatzes dieser weder tierschutzkonformen noch weidgerechten Fallen für Wildschweine.

 

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