Hören | In rund 100 Schliefenanlagen in Deutschland leben Füchse, die ausschließlich zur Abrichtung von Jagdhunden für die Baujagd gehalten werden. Nach Aufdeckung gravierender Missstände konnten jüngst in enger Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort Füchse aus Schliefenanlagen in Rhede (NRW), Ufhausen (Hessen) und Kusel (Rheinland-Pfalz) befreit und an Wildtierstationen vermittelt werden. Diese Fälle, über die bereits berichtet wurde, haben erneut auf die erheblichen Tierschutzprobleme bei der Haltung von Füchsen in Schliefenanlagen hingewiesen.
Um auf diese Missstände aufmerksam zu machen, die Politik und die Öffentlichkeit besser zu informieren und letztlich ein Ende des Trainings von Jagdhunden an lebenden Füchsen in Schliefenanlagen zu erreichen, wurde die „Kompetenzgruppe Schliefanlagen und Baujagd“ ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe wird von Wildtierschutz Deutschland, Witas, der Fuchs-Hilfe u.a. unterstützt und setzt sich aus Sachkundigen des bundesweit agierenden Netzwerks Fuchs zusammen. Ziel ist es, die verschiedenen Aspekte rund um Schliefenanlagen und Baujagd in den Blick zu nehmen, bestehende Missstände öffentlich zu machen und alternative, tierschutzgerechte Lösungen mit den Behörden zu erarbeiten.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Zuchtvereine wie der Deutsche Jagdterrierverband oder der Deutsche Teckelklub in ihren Zuchttauglichkeitskriterien Prüfungen am lebenden Fuchs fordern, um die Jagdfähigkeiten der Hunde zu testen. Der Jagdhund muss den eingesetzten Fuchs im Kessel des Gangsystems der Schliefanlage stellen, was für den Fuchs mit erheblichen, auch langfristigen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist. Zudem sind die Füchse häufig nicht artgerecht in viel zu kleinen Zwingern untergebracht und werden nur mangelhaft versorgt. Eine Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) belegt eingehend die Rechtswidrigkeit dieser nach wie vor praktizierten Trainingsmethoden.[1]
Die Kompetenzgruppe Schliefanlagen und Baujagd fordert – wie auch aktuelle Gesetzesplanungen in Niedersachen – ein Verbot der Abrichtung von Hunden an lebenden Füchsen und die Einführung bereits in anderen europäischen Ländern erprobter, tierschutzkonformer Alternativen. Zudem setzt sie sich für das Ende der tierschutzwidrigen Baujagd auf Fuchs und Dachs ein, die die Konditionierung der Hunde in Schliefenanlagen als obligatorisch erachtet.
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[1] DJGT (2019) Tierschutzrechtliche Unzulässigkeit von Schliefenanlagen …
Infodienst Wildtiere: Baujagd und Schliefenanlagen
Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition Kein Jagdhunde-Training mit lebenden Füchsen – Verbot der tierschutzwidrigen Baujagd