Hören - Als sie am friedlichen Samstagmorgen des 3. Dezember 2022 mit ihren Hunden einen Spaziergang über die Wiesen Richtung Wald machten, ahnten Petra und Günther T. (Namen geändert) noch nicht, welches Unheil der milde Wintertag bringen sollte.
Als Ihnen auf einem Weg zwei Jagdhunde der Rasse Deutsch Drahthaar zunächst entgegenstürmten und dann in eine Wiese liefen, die Spaziergänger im nahen Wald die ersten Schüsse vernahmen, galt ihr erster Gedanke den Schafen eines Nachbarn. Mit dem Auto begab sich das Ehepaar unverzüglich zu der Schafweide auf der anderen Seite eines Höhenzugs. Doch es war zu spät. Die Hunde hatten bereits Schafe getötet und waren im Begriff ein weiteres Schaf zu reißen. Am oberen Waldrand gab es ebenfalls Blutvergießen. Auch dort war einer der Hunde der Jagdgesellschaft auf Schafe gestoßen. Am Ende des Tages waren gemäß der Schafhalterin zunächst neun tote Schafe zu beklagen, letztlich sind 15 Tiere verendet oder mussten erlöst werden.
Wildtierschutz Deutschland hat die Zeugen befragt und bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeigen gegen Jagdleiter und Hundeführer eingereicht, zumal die gleichen Hunde, die nun wohl nicht mehr als „brauchbar“ im Sinne des Jagdgesetzes bezeichnet werden konnten, auf einer weiteren Drückjagd am Nachmittag eingesetzt wurden. Auch dort kam es zu einem Zwischenfall, als etwa zehn Hunde der Jagdgesellschaft eine Rotte Wildschweine über die Landstraße L 83 hetzten und dabei ein Keiler zu Tode kam.
„Wir werfen dem Jagdleiter und seinem Hundeführer vor, mit dem Einsatz von nicht brauchbaren Hunden gegen die anerkannten Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit verstoßen zu haben“, erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland e.V. „Das ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der die jagdrechtliche Unzuverlässigkeit des Jagdleiters im Sinne des Bundesjagdgesetzes begründet.“
Bei Drückjagden fallen in den letzten Jahren immer wieder hochläufige Hunderassen wie Deutsch Drahthaar u.a. auf, die – obwohl als jagdrechtlich „brauchbar“ eingeordnet – eigentlich für diese Jagdart nicht geeignet sind. Sie jagen das Wild schnell und schließen sich immer wieder zu Rudeln zusammen, anstatt die Wildtiere – wie kurzbeinige Teckel es machen – nur langsam aus ihren Einständen vor die Schützen zu drücken.
Beim Einsatz der hochläufigen Hunde kommt es immer wieder zu nicht tierschutzkonformen Vorfällen, sei es mit Rehen oder Wildschweinen, Rindern oder Schafen oder während der Jagdausübung selbst. Hochflüchtige Rehe oder Wildschweine können durch den Jäger kaum eindeutig „angesprochen“ werden. Das bedeutet, dass der Jäger nicht mit Sicherheit weiß, ob er z.B. auf eine Jungtiere führende Wildsau schießt und elternlose Frischlinge zurücklässt oder einen mittelalten Überläufer vor sich hat. Die Gefahr ist in diesem Maße nicht gegeben, wenn Wildtiere langsam „verhoffend“ (sich umschauend, Witterung aufnehmend) durch Teckel lediglich aus den Stellungen gedrückt werden.
Ein Nachsatz: Stellen Sie sich vor, ein Wolf hätte dieses Massaker verursacht.
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