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Lovis Kauertz

Hobbyjagd – Kampagnen in Mainz und in Potsdam

Mit Großflächenplakaten und Anzeigen in den lokalen Tageszeitungen macht Wildtierschutz Deutschland ab Mitte Januar in Mainz und in Potsdam gegen die Hobbyjagd mobil. In den Landeshauptstädten von Rheinland-Pfalz (RP) und Brandenburg (BB) entscheiden Behörden und Parlamentarier in Kürze über die Novellierung der Landesjagdgesetze.


In gemeinsamen Stellungnahmen mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, dem Deutschen Tierschutzbund und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (BB) fordern wir von den Ministerien, das Jagdrecht in Rheinland-Pfalz und in Brandenburg stärker an den Allgemeininteressen zu orientieren und insbesondere der Verankerung des Tierschutzes als Staatzielbestimmung im Grundgesetz Rechnung zu tragen [1]. Die Jagdgesetzgebung reflektiert bereits seit Jahrzehnten nicht mehr die gesellschaftliche Einstellung und die juristische Entwicklung in Sachen Tierschutz. Vielmehr ist gar eine politisch verantwortete Verrohung des Umgangs mit Wildtieren festzustellen:


Wildtiere stehen unter Dauerstress. Es gibt nicht einen Zeitraum im Jahr, in welchem die Jagd völlig ruht. Drückjagden werden – insbesondere durch die Landes- bzw. Staatsforsten – bis in den Hochwinter hinein gegen Gebühr mit unerfahrenen Schützen und ungeeigneten Hunden absolviert. Rehe, Hirsche, Wildschweine werden fast ausschließlich zu Schädlingen degradiert, ohne ihre Ökosystemleistungen insbesondere für den Wald noch anzuerkennen. Es werden Kälber führende Hirschkühe erlegt und Wildsauen, deren Frischlinge in der Folge erfrieren und verhungern. Ökologisch betrachtet gibt es erhebliche Zweifel daran, dass die Strategie der Landesforsten zugunsten eines klimastabilen Waldes durch die intensive Jagd irgendwann mal aufgeht. Es gibt durchaus mildere Maßnahmen, z.B. den Verbiss durch Reh- und Rotwild signifikant zu reduzieren.


Inhaltlich spricht unsere Kampagne die Fuchs- und die Fallenjagd an, die unsägliche Jagd auf Dachse und die Jagd auf gefährdete Tierarten. Die Fallenjagd und die Bejagung von Beutegreifern und von Feldhase oder Rebhuhn im Rahmen der Hobbyjagd [2] sind weder ökologisch noch ethisch vertretbar. Die Verwendung sogenannter Totschlagfallen ist in vielen Bundesländern - zuletzt in Hessen - bereits gesetzlich unterbunden worden.


Zu den bundesweiten Jagdstrecken von über 450.000 Füchsen und über 80.000 Dachsen können durch die Behörden weder ökologische (z.B. Stabilisierung der Bestände gefährdeter Tierarten), epidemiologische (Prävention gegenüber Tierkrankheiten) noch ökonomische Erfolge (Prävention gegenüber landwirtschaftlichen Schäden) belastbar nachgewiesen werden. In weiten Teilen handelt es sich ausschließlich um eine vergnügungsgeleitete Ausübung der Jagd. Für die Lösung von Konfliktsituationen mit diesen Tierarten bedarf es nicht der Hobbyjagd, die könnten unter naturschutzfachlicher Aufsicht gelöst werden. Auch gibt es gute juristische Gründe, die Jagd auf diese Tierarten einzuschränken. [3]

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Wann kommen Sie nach Mainz oder nach Potsdam? In der Zeit vom 14. bis 26. Januar hängen unsere Plakate in Mainz, vom 17. bis 26. Januar in Potsdam. Und außer dem Mainzer Dom oder Schloss Sanssouci gibt es noch viel mehr zu entdecken!


[1] Stellungnahme zur Novellierung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz / Brandenburg

[2] Stoppt die Hobbyjagd – jetzt in Rheinland-Pfalz und in Brandenburg

[3] Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht: Steht eine freiheitliche Jagd als Ausfluss der Eigentumsgarantie noch im Interesse der Allgemeinheit?


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