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Lovis Kauertz

Aufruf eine Jägers zur Jagd auf den Habicht: Strafanzeige

Update 4. August 2020:

Im ostbayerischen Schwarzenfeld freuen sich Jäger über ein weiteres Rebhuhnprojekt. Hier werden gezüchtete Rebhühner ausgesetzt, um dem Ende dieser Feldhuhnart in Deutschland entgegenzuwirken.

Rebhühner wurden in Deutschland solange intensiv im Rahmen von Treibjagden bejagt, bis es kaum noch welche gab. Die wesentliche Ursache für den starken Rückgang dieser und anderer bodenbrütenden Arten in Deutschland ist der Verlust von Lebensraum und von Nahrung, insbesondere Insekten. Beides ist in weiten Teilen durch die Intensivierung der Landwirtschaft nicht mehr vorhanden.

Habicht

In Ostbayern sollen Habichte "kurzgehalten" werden, Bild: Volkmar Becher, Flickr

Selbst mit begleitenden Maßnahmen, wie dem Anlegen von Blühstreifen und der intensiven Nachstellung von Beutegreifern, sind die allermeisten dieser Projekte zum Scheitern verurteilt. Die Zerstörung der Lebensgrundlagen für diese Tierarten sind so weit vorangeschritten, dass es auch mit bestem Willen kaum möglich ist, hier noch sich selbst erhaltende Populationen aufzubauen.

Die beliebteste Maßnahme unter Jägern, die derartige Projekte initiieren, ist das sogenannte „Kurzhalten“ von Beutegreifern wie dem Fuchs, dem Marder u.a.

In Schwarzenfeld in Ostbayern hat gem. der Mittelbayerischen (online vom 29.07.2020) ein Jäger öffentlich dazu aufgerufen „Raubzeug wie Fuchs oder Habicht kurz zu halten, um die Rebhühner zu schützen“. Mit dem öffentlichen Aufruf, den Habicht intensiv zu bejagen (das ist die Bedeutung von „kurzhalten“), hat sich der Jäger wohl strafbar gemacht.

Weitere Indizien weisen nun darauf hin, dass der Jäger tatsächlich diesen strafbaren Aufruf getätigt hat:

  • Im Artikel „Wirbel um Aufruf zur Jagd“ aus der Mittelbayerischen vom 3. August 2020 wiederholt der Redakteur Alex Huber die Aussage des Jägers „Raubzeug, wie Fuchs oder Habicht zum Schutz der Rebhühner kurzzuhalten“.

  • Aus dem Artikel vom 3. August 2020 geht auch hervor, dass der Jäger einräumt, diese „unglückliche Aussage“ tatsächlich gemacht zu haben, denn er möchte sie nach den ersten Reaktionen von Lesern des Online-Artikels revidieren. Den Aufruf nun als „unglückliches Missverständnis“ darzustellen und zu revidieren, halten wir für eine Schutzbehauptung, um einer angemessenen Strafverfolgung zu entgehen.

  • Im Artikel vom 3. August bestätigt auch der Revierpächter die Aussage des Jägers, indem er sagt: „Ich weiß nicht, was er sich dabei gedacht hat.“

  • Ein weiteres Indiz dafür, dass in der Region tatsächlich illegal Habichten nachgestellt wird, ist ein anhängiges Strafverfahren gegen einen Jäger, der beschuldigt wird, in der Nähe von Trisching – elf Kilometer von Schwarzenfeld entfernt – eine Habichtfalle aufgestellt zu haben.

Wildtierschutz Deutschland hat daraufhin, nachdem die Anzeige aufgrund von Unklarheiten zunächst zurückgehalten wurde, am 4. August 2020 Anzeige erstattet.

Seit 1972 Jahre gehören alle in Deutschland lebenden Greifvögel zu den streng geschützten Arten gem. § 7 Bundesnaturschutzgesetz. Jede Art der Nachstellung ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann.

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Der Artikel "Wirbel um Aufruf zur Jagd" ist in der Printausgabe der Mittelbayerischen vom 3.8.2020 veröffentlicht worden.

Zu beiden Artikeln liegen uns entsprechende Dokumentationen vor.

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