Hören - Die am 1. Mai 2023 in Kraft getretene Bayerische Wolfsverordnung ist handwerklich mit der heißen Nadel gestrickt und – wie man der aktuellen Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) entnehmen kann – rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommen auch der Wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung und weitere Tier- und Naturschutzorganisationen.
Daraus folgt, dass Verwaltungsakte durch zuständige Behörden auf Basis dieser Verordnung z.B. zur Entnahme (= Tötung) von Wölfen nichtig sind. Gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt nichtig, der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht. Die rechtswidrige Entnahme eines Tieres einer streng geschützten Art erfüllt den entsprechenden Straftatbestand des Bundesnaturschutzgesetzes. Die zuständige
Behörde darf den zugrundeliegenden Verwaltungsakt in einem solchen Fall nicht durchsetzen und ein beauftragter Jagdausübungsberechtigter muss ihn nicht befolgen.
Diese Verordnung bietet weder Rechtssicherheit für handelnde Behörden, noch ist sie ein geeignetes Instrument, Weidetierhaltern zu helfen, Konflikte aus dem Weg zu räumen oder die Akzeptanz des Wolfes in der Gesellschaft zu fördern. Söders „Ein-Riss-reicht-Verordnung“ verstößt gegen Bundesrecht und gegen Europäisches Recht und widerspricht dem national und international anerkannten Stufenplan für den Umgang mit Wölfen mit auffälligem Verhalten gegenüber Menschen. Aber genau daran sollte sich die Verordnung orientieren.
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