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  • Dr. Martin Steverding

Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hessen

Hören | Vor einer Woche wurde südlich von Rüsselsheim ein erstes mit der ASP infiziertes und gestorbenes Wildschwein entdeckt. Heute wurde der Fund von fünf weiteren Tieren gemeldet. Noch ist jegliche Jagd in der Restriktionszone (infizierter Bereich) verboten, um eine Verbreitung infizierter Tiere zu vermeiden. Martin Steverding hat im Folgenden die hessische ASP-Verordnung unter die Lupe genommen:


Es gibt keinen einzigen Beleg dafür, dass die Afrikanische Schweinepest jemals von Wild- auf Hausschweine übertragen wurde. Vielmehr gibt es einiges, das gegen diesen Übertragungsweg spricht, allein schon die Tatsache, dass Wildschweine dem in hermetisch abgeriegelten Ställen lebenden „Nutztier“ Schwein praktisch niemals nahekommen.


Karte des als ASP-infizierte Zone ausgewiesene Gebiet zwischen Wiesbaden Frankfurt und Darmstadt
Karte des als ASP-infizierte Zone ausgewiesene Gebiet zwischen Wiesbaden Frankfurt und Darmstadt

Dennoch ist der Sündenbock schon ausgemacht, das Wildschwein muss jetzt auch in Hessen dran glauben. Dass diese Aussage nicht übertrieben ist, wird beim Lesen der „Verordnung über jagdliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Hessische-ASP-Verordnung) klar. Diese setzt in den von der zuständigen Behörde festgelegten Gebieten jeden denkbaren Tierschutzaspekt außer Kraft und erlaubt quasi alles, was zu einer Bestandsreduktion der Wildschweine führen könnte. Den Wildschweinen wird darin jegliches Lebensrecht abgesprochen. Hier einige Beispiele:

  • Wildschweine dürfen nachts nicht nur unter Verwendung von Nachtzieltechnik (Nachtsicht- und Wärmebild-Zieltechnik), sondern auch mit Hilfe von Anleuchten mittels Lampen geschossen werden

  • Wildschweine dürfen an Fütterungen in der Notzeit geschossen werden

  • Wildschweine dürfen aus Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen und maschinenbetriebenen Wasserfahrzeugen geschossen werden

  • Wildschweine dürfen mit synthetisch hergestellten Stoffen zum Abschuss angelockt werden

  • Wildschweine dürfen auch in Wildruhezonen geschossen werden

  • Elterntiere dürfen auch vor dem Selbständigwerden der Jungtiere getötet werden


Durch diese behördlich angeordnete Entfesselung der Brutalität wird nichts erreicht als unnötiges Leid und einer Brandmarkung des Wildschweins als Gefahr für unsere Fleischwirtschaft. Trotz der verordneten Hemmungslosigkeit wird es kaum gelingen, die intelligenten Wildschweine in den festgelegten ASP-Bezirken auszurotten. Die extreme Jagd wird aber zu einer Zerstörung aller Sozialstrukturen und zu massiven Vertreibungen führen. Die entwurzelten und vertriebenen Schweine werden den Erreger wahrscheinlich rasant und weiträumig verbreiten. Der Ausrottungsfeldzug gegen die Wildschweine wird dann voraussichtlich immer größere Kreise ziehen und am Ende wird es nur Verlierer geben.


Jagd ist kein geeignetes Mittel, um Krankheiten einzudämmen. Im Gegenteil: Jagd fördert die Ausbreitung von Krankheiten:

1.      Durch direkte Vertreibung und Vergrämung: Die fliehenden, aus ihren Revieren vergrämten und von ihren Sozialstrukturen entwurzelten Tiere transportieren Parasiten und Erreger über viel größere Distanzen als ohne die Störung durch die Jagd.

2.      Die Jagd bedingt eine viel schnellere Verbreitung von Parasiten und Erregern durch eine erhöhte Zahl wandernder Jungtiere (Ausgleich der jagdbedingten Sterblichkeit durch erhöhte Reproduktion).


Das jüngst verhängte Jagdverbot in den hessischen ASP-Gebieten ist ein Eingeständnis, dass Jagd bei der Seucheneindämmung nicht zielführend sein kann. Die hessische ASP-Jagdverordnung ist daher vollständig aufzuheben, wenn tatsächlich ein Interesse bestehen sollte, die Afrikanische Schweinepest zu stoppen.

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