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Lovis Kauertz

Nutrias sollen invasiv sein und „beseitigt“ werden - sagen Sie Ihre Meinung

Getrieben von den Jagdverbänden wurden seitens der EU u.a. Waschbären und Nutria zu sogenannten „invasiven Arten“ erklärt. Deren Weiterverbreitung soll verhindert und bestehende Bestände „beseitigt“ werden.

Dazu ist für Deutschland bereits ein Gesetzentwurf zur Durchführungsverordnung vorgelegt worden. Das Bundesamt für Naturschutz hat des Weiteren ein Maßnahmenpapier entworfen. Jeder Bürger und auch Organisationen haben die Möglichkeit im Rahmen eines Anhörungsverfahrens bis zum 20. November 2017 dazu Stellung zu nehmen. Nachfolgend zunächst unsere Stellungnahme zum Managementplan gegen Nutrias.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, hier in diesem Formular Stellung zu nehmen – auch gerne nur zu einzelnen Aspekten des Managementplans. Benutzen Sie unsere Stellungnahme als Hilfestellung (Stellungnahme zu den Maßnahmen im unteren Teil dieses Artikels).

Hier zunächst eine kurze Zusammenfassung:

  • Für Haltungen von Nutrias auf Nord- und Ostseeinseln sind konkrete tierschutzgerechte Maßnahmen wie zum Beispiel Kastration und Umsiedlung zu definieren.

  • Kein Abschuss oder Fang von Nutrias zum Schutz gefährdeter, schutzwürdiger Röhricht- und Wasserpflanzenbestände. Die Tiere tragen nicht unerheblich zur Artenvielfalt an Gewässern bei.

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Nutria

Bild: nutria-info.com

Die im Maßnahmenpapier Nutria aufgeführten „nachteiligen Auswirkungen“ sind nur ein selektiver Ausschnitt aus der Ökologie der Nutria. Opportun wäre es, dem die positiven Eigenschaften dieser friedfertigen Tiere zumindest entgegenzusetzen. Nutria können in hohem Maße zur Biodiversität sowohl im Uferbereich als auch unter Wasser beitragen. Diverse Forschungsarbeiten belegen das. Darüber hinaus tragen sie dazu bei wirtschaftliche Schäden zu reduzieren.

Die Tiere leben seit dem 19. Jahrhundert in der freien Natur in Deutschland und sie stellen seitdem weder eine epidemiologische, eine volkswirtschaftlich relevante ökonomische, noch eine ökologische Bedrohung dar. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Tiere zu töten. Unseres Erachtens gibt es auch keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse diese Tierart, die bereits seit über 130 Jahren in Deutschland heimisch ist, in Deutschland als invasiv einzuordnen. Laut Biodiversitäts-Konvention von Rio 1992 ist eine Art dann invasiv, wenn sie eine ökonomische, gesundheitliche oder ökologische Gefahr in ihrem neuen Lebensraum darstellt. Bei keinem der genannten Kriterien tritt die Nutria als signifikant in Deutschland in Erscheinung.

Kommentar Wildtierschutz Deutschland zu der im Maßnahmenpapier angeführten nachteiligen Auswirkung 1:

„Der Fraß an Ufer- und/oder Unterwasserpflanzen durch Nutrias hat gebietsweise erhebliche Auswirkungen. In bestimmten Fällen können Nutrias die Etablierung und Wiederausbreitung von Röhrichten verhindern (Vossmeyer et. al 2016). Ufergehölze werden nur in sehr geringem Umfang gefressen. Die Nutria ist kein überlegener Konkurrent heimischer Arten (auch nicht für den Biber).“

Es gibt unseres Wissens keine wissenschaftlich belastbaren Belege dafür, dass Nutria Uferpflanzen in dem Umfang schädigen, dass signifikante ökologische Schäden entstehen. Bekannt ist vielmehr, dass Nutrias die Uferbereiche von übermäßigen Bewuchs freihalten. Im Münsterland wurden sie dort deswegen speziell angesiedelt. Andernorts siedelten sich dadurch wieder seltene Vogelarten an, die nun optimale Brutbedingungen hatten. Die Anwesenheit von Nutrias kann so zu mehr Artenvielfalt führen.

Bezüglich des Fraßes von Unterwasserpflanzen ist mindestens genauso in Erwägung zu ziehen, dass Nutria die Wasserpest (Eldodea) vertilgen, die in vielen Gewässern durchaus problematisch sind und nur aufwändig und kostenintensiv durch den Menschen entfernt werden können. Auch ist bekannt, dass die Tiere die Wasserqualität verbessern, u.a. indem sie durch Verbiss der Vegetation den Sauerstoffgehalt erhöhen (EHRLICH).

Wie in der Nachteilsschilderung schon zum Ausdruck kommt, sind Nutrias nicht in jedem Fall eine potentielle Gefahr für die Etablierung bzw. Wiederausbreitung von Röhrichten. Röhrichte können darüber hinaus dort, wo sie tatsächlich angelegt werden, durch Fressschutzgitter geschützt werden. Dafür muss man keine Tiere töten! Bei der im Maßnahmenpapier zitierten Arbeit von Vossmeyer et. al. handelte es sich unseres Wissens lediglich um einen Versuch mit normalen Rohrkolben, die weder geschützt noch gefährdet sind. Wir halten diesen Versuch im Hinblick auf eine wissenschaftlich haltbare Ableitung hinsichtlich der Ökologie von Nutria für nicht belastbar. Weitere wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Thema sind uns nicht bekannt.

Erste Nutrias wurden bereits zwischen 1880 und 1890, also vor über 130 Jahren, in Deutschland beobachtet (Kinzelbach 2002). Sie füllen in unseren Gefilden eine ökologische Nische aus (SCHRÖPFER & STUBBE 1992) und verdrängen keine einheimischen Arten, weder in der Tier- noch in der Pflanzenwelt. Nutrias sind sehr friedliebende Tiere, die in Harmonie mit den anderen Wasserbewohnern, wie z.B. Enten leben. Wenn sie sich bedroht fühlen, flüchten sie, wenn sie können, anstatt anzugreifen.

Nutrias verdrängen allerdings sowohl Ratten, als auch Bisam (Bisamratten) in ihrem Territorium (KINZELBACH 2002, JOHANSHON & STRAUSS 2006, ZAHNER 2004) und beugen dadurch insbesondere Wühlschäden durch Bisam vor.

Die Anwesenheit von Nutrias an Gewässern kann vielmehr die Fischbestände erhöhen. EHRLICH (1964) beobachtete in Polen, dass der Karpfenertrag in Teichen, an denen Nutrias ausgesetzt worden waren, bis zum Sechsfachen (!) anstieg. Als Ursache machte er aus, dass Nutrias die Bestände der Überwasservegetation verbissen haben und so den Lebensraum der Karpfen veränderten. EHRLICH und JEDYNAK (1962) beobachteten ebenfalls einen Anstieg der Fischpopulation in einem Teich in Polen, der mit Nutrias besetzt worden war. Hierbei handelte es sich um Barsche (Perca fluviatilis), Rotaugen (Rutilus rutilus), Hechte (Esox lucius) und Schleien (Tinca tinca).

Kommentar Wildtierschutz Deutschland zu der im Maßnahmenpapier angeführten nachteiligen Auswirkung 3:

„Nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft: Die Auswirkungen im Deichschutz können erheblich sein. In Einzelfällen und lokal verursacht die Nutria wirtschaftliche Schäden, z. B. an Feldfrüchten oder durch Unterwühlen von Dämmen oder Fahrwegen. Verletzungsgefahr für Weidetiere durch Unterwühlen.“

Es liegen keine relevanten Daten über signifikante volkswirtschaftliche Schäden im Bereich des Deichschutzes vor. Wir bezweifeln nicht, dass es in Einzelfällen eher unbedeutende lokale Schäden in diesem Bereich geben kann, die sind jedoch im Hinblick insbesondere auf eine letale Entnahme der Tiere irrelevant. Dass durch Nutria signifikanten Schäden in der Landwirtschaft angerichtet werden, ist nicht erwiesen. Wühlschäden werden eher von Bisamratten als von Nutria angerichtet. Eine signifikante Verletzungsgefahr für Weidetiere geht von Nutria nicht aus.

Nutria-Familie

Kommentar Wildtierschutz Deutschland zu der im Maßnahmenpapier angeführten Management-Maßnahmen:

  • M 1: Eindämmung der Weiterverbreitung über geographische Grenzen, die die Art ohne Hilfe des Menschen nicht oder nur sehr schwer überwinden kann

Beschreibung: Haltungen auf bisher von Nutrias nicht besiedelten Meeresinseln sind nicht zuzulassen, dort bereits bestehende Haltungen sollen aufgelöst werden. Sollte ein Neuauftreten von Nutrias auf bisher nicht von dieser Art besiedelten Nord- und Ostseeinseln bekannt werden, sind unverzüglich Maßnahmen zu deren Beseitigung zu veranlassen.

Wildtierschutz Deutschland fordert für die Auflösung von bestehenden Haltungen auf Nord- und Ostseeinseln solche Optionen konkret zu formulieren, die ohne den Tod der Tiere einhergehen. Die können in einer Umsiedlung kastrierter Tiere bestehen. Wir halten ferner die Formulierung „Maßnahmen zu deren Beseitigung“ – auch im Hinblick auf das Tierschutzgesetz, dessen Maxime es ist, keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, für nicht angemessen. Wir schlagen vor, den Passus wie folgt zu formulieren:

„Haltungen auf bisher von Nutrias nicht besiedelten Meeresinseln sind nicht zuzulassen, dort bereits bestehende Haltungen sollen aufgelöst werden, indem die Tiere kastriert/sterilisiert werden und in geeignete Lebensräume umgesiedelt werden. Sollte ein Neuauftreten von Nutrias auf bisher nicht von dieser Art besiedelten Nord- und Ostseeinseln bekannt werden, sind unverzüglich Maßnahmen zu deren Kastration bzw. Sterilisation und ggf. Umsiedlung in geeignete Lebensräume zu veranlassen.“

  • M 2: Bestandskontrolle zum Schutz gefährdeter, schutzwürdiger Röhricht- und Wasserpflanzenbestände

Beschreibung: Abschuss oder Fang mit Lebendfallen. Die Bejagung ist möglich, soweit über die Jagdgesetze der Länder zugelassen, erfordert aber die Bereitschaft und freiwillige Mitwirkung des Jagdausübungsberechtigten.

Wildtierschutz Deutschland lehnt letale Entnahmen von Nutrias aus folgenden Gründen ab:

Der Schutz gefährdeter, schutzwürdiger Röhricht- und Wasserpflanzenbestände ist kein vernünftiger Grund für die Tötung von Nutria. Es gibt keine wissenschaftlich belastbaren Belege für eine signifikante Schädigung von Röhricht- und Wasserpflanzenbestände durch Nutria. Eine Schädigung von Röhrichten kann zwar durch Nutria erfolgen, eine Schädigung ist aber nicht zwingend gegeben. In der Regel sind die positiven ökologischen Auswirkungen eines Nutria-Bestandes größer als die in dem Maßnahmenpapier formulierten Nachteile. Nutria tragen nachweislich zur Biodiversität ihres Lebensraumes bei (Ansiedlung bisher nicht vorhandener Vogelarten, größerer Fischreichtum) und helfen Schäden an Gewässern (Wasserpest) und an Deichanlagen (Bisamratten) zu reduzieren.

Nutria stellen weder eine epidemiologische, eine volkswirtschaftlich relevante ökonomische, noch eine ökologische Bedrohung dar. Und das seit über 130 Jahren. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Tiere zu töten.

Im Allgemeinen regulieren Nutrias ihren Bestand über ihre eigene Geburtenkontrolle (Aborte, Resorption der Föten) auf der Grundlage der Umweltressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen, und neigen zum ökologischen Gleichgewicht im Verhältnis zu der Tragfähigkeit des Territoriums (VENTURINI).

Nutrias rufen bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen, regelmäßig Begeisterung hervor, und wir sollten dankbar sein, noch solche Tiere zu haben, mit denen es möglich ist in Kontakt zu treten und so einen Zugang zur Natur zu finden. Viele Menschen besuchen bestimmte Parkanlagen oder Städte gerade deshalb, um dort die Nutrias zu sehen.

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Nutria sind friedfertige Tiere, Bild: nutria-info.com

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